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Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen der Auswahl von Investmentgesellschaften und Investmentprodukten berücksichtigen wir die von den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen. Gesellschaften, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen der jeweiligen Gesellschaft informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.


Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Investmentgesellschaften/ Vermögensverwalter) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Investmentunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Investmentgesellschaften zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.


Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung für die Vermittlung von Investments orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.


Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Bei der Beratung werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Investmentgesellschaften verwendet werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.